Versteckte Tierprodukte

Brot, Zucker, Schokolade, Margarine, Kaffee, Apfelsaft — die Nahrungsmittelindustrie scheint bestrebt zu sein, noch im letzten für den Verzehr bestimmten Produkt Molkepulver, Gelatine, Eieiweiß oder (vor allem im sogenannten Naturkostbereich) Honig unterzubringen, und sei es nur in so geringen Mengen, daß sie kaum etwas zum Geschmack oder zur Konsistenz beitragen können.

Bedauerlicherweise ist es in dieser Gesellschaft wohl unmöglich, dies alles vollständig zu kennen und somit zu vermeiden, so wie es in einer Sklavenhaltergesellschaft unmöglich ist, alle aus Sklavenarbeit stammenden Produkte zu vermeiden - selbst Leitungswasser wird ständig tierversuchsgetestet, und Strom durch Verbrennen von Tiermehl gewonnen, seit dieses nicht mehr im bisherigen Umfang zur Ernährung von Rindern verwendet werden darf. Im konventionellen Anbau werden i.A. Insektizide, im ökologischen Blutmehl, Hornspäne etc. als Dünger eingesetzt. Dies kann jedoch in keinem Fall eine Entschuldigung sein, aus Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit usw. nicht alles zu versuchen, sich umfassend zu informieren und solche Produkte, die Tierprodukte enthalten können bzw. durch deren Herstellung solche verbraucht werden, konsequent abzulehnen, da deren Konsum ebenso zu Tierquälerei und Tötung beiträgt wie der Verzehr offen als solche erkennbarer Tierprodukte. Die Existenz unvermeidbaren Leids rechtfertigt es nicht, Leid in vermeidbaren Fällen zuzulassen oder zu verursachen.

Die folgende Liste enthält einige (längst jedoch noch nicht alle) versteckte Tierprodukte (auf die Aufnahme der allzu offensichtlichen wurde aus pragmatischen Gründen verzichtet).

Alkohol
  • Bei Wein (siehe dort), Schaumwein und alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol kann die Zutatenliste ganz entfallen.
  • Nicht vegan sind einige Whiskysorten, Wodka, der durch Tierkohle gefiltert wurde usw.
  • Campari ist mit Cochenille gefärbt. 
  • Siehe auch Bier.
Apfelsaft Zum Klären von Saft wird Gelatine eingesetzt.
Aroma Nicht näher spezifizierte Aromastoffe können beispielsweise aus Rinder- oder Milchfett, Molke usw. gewonnen sein.
Backferment Vor allem in Vollkornbäckereien wird Backferment (ein honighaltiges Teiglockerungsmittel) verwendet.
Bier Auch nach deutschem Reinheitsgebot gebrautes Bier ist, z.B. wenn es gefiltert wurde (vgl. Wein), nicht immer vegan (meist wird hier Hausenblase verwendet). Importierte Biersorten können weitere nichtvegane Zutaten enthalten.
Brezeln Brezeln enthalten häufig Schweineschmalz. Siehe auch Brot.
Brot
  • Brot und Brötchen können zwar problemlos vegan hergestellt werden, in Bäckereien sind sie dies aber keineswegs, sie enthalten meist Milch oder Milchprodukte wie Butter oder Quark, gelegentlich Ei; Brezeln werden gewöhnlich mit Schweineschmalz hergestellt.
  • Die verwendete Backmargarine ist üblicherweise nicht vegan, sie besteht großteils aus Schlachtfett. 
  • Zum Einfetten der Backbleche kann Pflanzenöl, aber auch tierliches Fett oder nicht näher bestimmtes Wachs verwendet werden. 
  • Sauerteig besteht ursprünglich ausschließlich aus einem in Gärung befindlichen Teig aus Roggenmehl und Wasser; inzwischen werden aber, um die Herstellung des Teigs zu beschleunigen, zusätzlich andere Teigsäuerungsmittel eingesetzt.
  • Vor allem in Vollkornbäckereien wird Backferment verwendet.
Cochenille (E120, Karmin) Roter Farbstoff aus Cochenille-Läusen, z.B. in Süßspeisen, Marmelade, Säften, Campari.
E-Nummern Hinter vielen E-Nummern verbergen sich Tierprodukte, beispielsweise:
  • E120 (Cochenille-Rot)
  • E904 (Schellack
  • E901 (Bienenwachs)
  • E913 (Lanolin / Wollwachs)
  • immer tierlich sind außerdem E542 und E 631
  • ebenso können 101, 101a, 153, 203, 213, 227, 270, 282, 302, 304, 305, 322, 325, 326, 327, 333, 341a, 341b, 341c, 404, 422, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436, 442, 444, 445, 470a, 470b, 471, 472a, 472b, 472c, 472d, 472e, 472f, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 481, 482, 483, 491, 492, 493, 494, 495, 570, 572, 627, 630, 631, 632, 633, 634, 635, 640, 635, 920, 966, 1105, 1518 von Tieren stammen oder tierliche Bestandteile enthalten.
Siehe auch Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren.
Essig Weinessig: siehe Wein; Obstessig: siehe Apfelsaft (ungeklärten Essig verwenden, beispielsweise naturtrüben, ungefilterten Apfelessig).
Gelatine Gelatine wird aus Knochen, Häuten, Hufen, Schwarten usw. von Rindern, Pferden und Schweinen hergestellt (unter dem Namen "Hausenblase" aus Fischen). Sie wird verwendet für (teils auch sonst nicht vegane) Produkte wie Aspik, Gummibärchen, Marshmallows, Sülze, Cremespeise, Wackelpudding, Eis, Joghurt, Quark usw. sowie zum Klären von Wein, außerdem kann sie Trägerstoff für Vitaminzusätze sein.
Gemüsebrühe Instant-Gemüsebrühe enthält oft Aromastoffe (z.B. aus Rinderfett oder Molke) und Geschmacksverstärker (z.B. Natriumglutamat).
Hausenblase (engl. isinglass), eine Gelatine aus der aufbereiteten Schwimmblase von Fischen (Stören), wird hauptsächlich zum Klären von Wein und Bier verwendet.
Kaffee Als Glasurmittel für Röstkaffee kann (z.B. gemäß deutscher Kaffeeverordnung) Schellack und Bienenwachs verwendet werden.
Kasein Kasein besteht aus Milcheiweiß und kommt außer in Milchprodukten wie z.B. Margarine auch in vielen Sojaprodukten (Sojakäse, Sojasahne) vor.
Laktose (Lactose) siehe Milchzucker
Margarine Margarine, ursprünglich ein Butterersatz aus Rinderfett oder Waltran, enthält heute fast immer Molke (auch wenn die Verpackung mit "rein pflanzlich" wirbt), gelegentlich auch Fischöl, außerdem Aromastoffe und Vitamine.
Milchsäure Milchsäure kann pflanzlichen Ursprungs sein, aber z.B. auch aus Leichen gewonnen. Außerdem entsteht Milchsäure auch bei milchsauer vergorenem Gemüse (z.B. Gurken, Sauerkraut), bei der kommerziellen Herstellung wird hier allerdings meist Milchsäure zugefügt, es ist also Vorsicht geboten.
Milchzucker (Laktose) Milchzucker - auch Laktose genannt - ist ein natürlicher Zucker, der in der Milch von Säugetieren (Rindern, Menschen usw.) vorkommt. Laktose wird durch ein technisches Verfahren (Ultrafiltration, Auskristallisation und Trocknung) aus Kuhmilchmolke gewonnen.
Molke Molke (Käsewasser, Milchserum) ist ein Nebenerzeugnis der Käseherstellung (und somit wegen des eingesetzten Kälberlabs i.A. nicht einmal vegetarisch) und wird in Margarine, Gebäck, Brot, Aromastoffen usw. verwendet.
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E471, E472a-f) Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren können aus Tierfett gewonnen sein.
Natriumglutamat Der weit verbreitete Geschmacksverstärker Natriumglutamat kann tierlichen Ursprungs sein.
Obst Verschiedene Obstsorten (Äpfel, Zitrusfrüchte) werden häufig gewachst (z.B. mit Schellack).
rein pflanzlich Die Bezeichnung "rein pflanzlich", die viele Verpackungen schmückt, bedeutet natürlich keineswegs, daß der Inhalt rein pflanzlich ist. Dies gilt nicht nur für Zutaten wie Vitamine oder Zucker. Beispielsweise gibt es "rein pflanzliche" Margarine, die Molke enthält; die gurkenhaltige Mayonnaise von "Bruno Fischer" trug früher sogar die Bezeichnung "vegan" (noch heute, 27. Feb. 2000, werden einige so beschriftete Gläser verkauft), dies wurde, nachdem Maqi Anfang 1998 öffentlich gemacht hatte, daß die Gärlake dieser Gurken Honig enthält, laut Hersteller geändert. Die Aufschrift lautet inzwischen "rein pflanzlich". Inwiefern die Tierprodukte Honig und Molke pflanzlich sein sollen, entzieht sich unserer Kenntnis.
Sauerkraut Bei kommerziell hergestelltem Sauerkraut wird meist Milchsäure zugesetzt.
Schellack (E904) von Lackschildläusen.
Schokolade Bei Schokolade und Schokoladenerzeugnissen müssen Zutaten, die weniger als 5% des Gesamtgewichts ausmachen, nicht deklariert werden. 
Senf Senf (aus Senfkörnern) an sich ist vegan, jedoch im allgemeinen mit Zutaten wie Zucker, Honig, Molke, Weinessig usw. versetzt.
Vitamine
  • Vitamin A (Retinol) kann aus Fischlebertran (z.B. Haifischlebertran), Eigelb, Butter, u.a. stammen.
  • Vitamin B-Komplex-Faktor (Panthenol) kann aus Tieren isoliert sein, z. B. aus der Leber. 
  • Vitamin D (Ergocalciferol) kann aus Fischlebertran, Milch, Eiern, Butter stammen; Vitamin D3 (Cholecalciferol) aus Fischlebertran oder Lanolin (Wollfett).
  • Vitamin H (Biotin) kann aus Milch, Krebspanzern u.a. stammmen.
Wein
  • Wein wird nach der Fermentierung geklärt bzw. geschönt. Einige der Stoffe, die die Winzer hierfür verwenden, sind nicht tierlichen Ursprungs, z.B. Ton (wie etwa Bentonit), Tannin, Kieselgur oder Asbest. Anders verhält es sich mit Gelatine, tierlichem Albumin (aus Eiern oder getrocknetem Blut), Kasein (aus Milch), Chitin und Hausenblase.
  • Die Rückstände sind in so großen Mengen im Wein enthalten, daß beispielsweise Eiallergiker vor manchen Aperitifs (Likör, Wermutweinen) oder (meist teuren) Rotweinsorten gewarnt werden; Fischallergiker sollen Wein prinzipiell meiden, da Hausenblasen bei den meisten Weinsorten (und auch bei Bier) verwendet werden.
Zucker
  • Zucker wird zwar aus Zuckerrüben und Zuckerrohr gewonnen, beim Raffinieren von Zucker kann jedoch Tierkohle als Entfärber eingesetzt werden. 
  • Brauner Zucker kann durch nachträgliches Färben von Weißzucker mit Melasse hergestellt sein.
  • Wenn eine Zutatenliste von Keksen, Schokolade, Bonbons, Obst- und Gemüsekonserven, Getränken, Ketchup (dabei können Colagetränke und Limonaden mehr als 10%, Tomatenketchup bis zu 30% Zucker enthalten) usw. daher lediglich Zucker ohne nähere Angaben ausweist, muß davon ausgegangen werden, daß es sich um nichtveganen, mit Tierkohle raffinierten Zucker handeln kann: selbst wenn z.B. in Deutschland Zucker grundsätzlich vegan hergestellt würde, kann es sich um Zucker handeln, der von irgendwo aus der Welt importiert wurde.
Zutatenliste
  • Nicht immer müssen in Zutatenlisten alle Zutaten angegeben werden. 
  • Bei sehr kleinen Portionspackungen, einzeln abgepackten Zuckerfiguren (Osterhasen, Weihnachtsmänner) kann die Zutatenliste ganz entfallen, ebenso bei offenen, unverpackten Waren. Siehe auch Alkohol, Schokolade.
  • Stoffe, die bei der Herstellung verwendet werden, im Endprodukt jedoch nicht mehr vorhanden sind oder bis auf eine technologisch unvermeidbare Rückstandsmenge entfernt wurden (etwa Gelatine zur Klärung von Wein), gelten nicht als Zutat und müssen demnach auch nicht aufgeführt werden.
  • Bei zusammengesetzten Zutaten ist eine Aufzählung der Komponenten nur vorgeschrieben, wenn sie mehr als ein Viertel des gesamten Produkts ausmachen. 
  • Viele Stoffe, die teilweise tierlichen Ursprungs sein können, gelten laut Gesetz nicht als Zusatzstoffe und müssen demnach ebenfalls nicht deklariert werden (z.B. Lecithin, Riboflavin, Milchsäuresalze, Glycerin).